Die Alters- und Ehrenabteilung

Der aktive Feuerwehrdienst in den Einsatzabteilungen ist nach dem Feuerwehrgesetz nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Kameraden, die diese Altersgrenze erreicht haben oder aus sonstigen Gründen keinen Einsatzdienst mehr leisten können, kommen in den Genuss der Kameradschaftspflege in der Alters- und Ehrenabteilung.